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- Hauschild/Kallrath/Wachter, Notarhandbuch Gesellschafts- und Unternehmensrecht, 3. A. 2022
- Herrler, Gesellschaftsrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis, 3. A. 2025
- Leutner/Schlotter/Zätzsch, Beurkundung von Unternehmenstransaktionen, 2. A. 2025
- mehr...
- Waldner, Immobilienkaufverträge, 3. A. 2020
- schließen...
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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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Gerichtskostengesetz (GKG)
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Abschnitt 8 Erinnerung und Beschwerde (§ 66 - § 69 a)
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§ 66 Erinnerung gegen den Kostenansatz, Beschwerde
- I. Allgemeines
- II. Abgrenzung zu anderen Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln
- III. Erinnerung (Abs. 1)
- IV. Beschwerde (Abs. 2)
- V. Rechtskraft
- VI. Weitere Beschwerde, Rechtsbeschwerde (Abs. 4)
- VII. Verfassungsbeschwerde
- VIII. Aufschiebende Wirkung von Erinnerung und Beschwerde (Abs. 7)
- IX. Gebührenfreiheit (Abs. 8 S. 1)
- X. Kostenerstattung (Abs. 8 S. 2)
- XI. Prozesskostenhilfe
- XII. Auswirkungen einer Abänderung der Gerichtskostenrechnung auf die Kostenfestsetzung zwischen den Parteien
- § 67 Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorauszahlung
- § 68 Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts
- § 69 Beschwerde gegen die Auferlegung einer Verzögerungsgebühr
- § 69 a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
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§ 66 Erinnerung gegen den Kostenansatz, Beschwerde
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Abschnitt 8 Erinnerung und Beschwerde (§ 66 - § 69 a)
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Gerichtskostengesetz (GKG)
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
Siehe auch ...
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