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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
Gerichtskostengesetz (GKG)
Abschnitt 8 Erinnerung und Beschwerde (§ 66 - § 69 a)
§ 67 Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorauszahlung
II. Beschwerde (Abs. 1 S. 1)
1. Anwendungsbereich von Abs. 1
2. Rechtsmittel bei Abhängigmachung nach anderen Gesetzen
3. Abhängigmachung durch gerichtlichen Beschluss
4. Abhängigmachung und Vorschusserhebung durch den Kostenbeamten
5. Kein Rechtsmittel der Staatskasse
Abschnitt 2 Gebührenvorschriften
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