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        Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
        
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
            
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                Gerichtskostengesetz (GKG)
                
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                    Abschnitt 8 Erinnerung und Beschwerde (§ 66 - § 69 a)
                    
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                        § 68 Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts
                        
- I. Allgemeines
 - II. Anfechtbare Entscheidungen
 - III. Zuständigkeit
 - IV. Beschwerdeberechtigte
 - V. Kein Verlust des Beschwerderechts durch Einverständnis mit der Festsetzung
 - VI. Zulässigkeit der Beschwerde
 - VII. Beschwerdefrist (Abs. 1 S. 3, 4)
 - VIII. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Abs. 2)
 - IX. Form
 - X. Aufschiebende Wirkung, Einstellung der Zwangsvollstreckung
 - XI. Abhilfeverfahren
 - XII. Erneute Beschwerdemöglichkeit gegen Abhilfeentscheidung
 - XIII. Verfahren vor dem Beschwerdegericht
 - XIV. Weitere Beschwerde
 - XV. Rechtsbeschwerde
 - XVI. Gehörsrüge, § 69 a
 - XVII. Kosten
 - XVIII. Kostenerstattung (Abs. 3 S. 2)
 
 
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                        § 68 Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts
                        
 
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                    Abschnitt 8 Erinnerung und Beschwerde (§ 66 - § 69 a)
                    
 
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                Gerichtskostengesetz (GKG)
                
 
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat