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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG)
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Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare
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Abschnitt 2 Fälligkeit (§ 8 - § 10)
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§ 10 Fälligkeit der Notarkosten
- I. Anwendungsbereich und Grundsätzliches
- II. Fälligkeitszeitpunkt der Gebühren
- III. Fälligkeit der Gebühren bei vorzeitiger Beendigung
- IV. Fälligkeit der Auslagen und der Gebühren nach Nr. 25300 und 25301 KV
- V. Sonderregelung zur Stundung bei Serienentwürfen
- VI. Übernahme- und Haftungsschuldner
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§ 10 Fälligkeit der Notarkosten
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Abschnitt 2 Fälligkeit (§ 8 - § 10)
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Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare
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Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG)
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat