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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG)
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Kapitel 3 Notarkosten
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Abschnitt 4 Wertvorschriften
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Unterabschnitt 2 Beurkundung (§ 97 - § 111)
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§ 100 Güterrechtliche Angelegenheiten
- I. Allgemeines
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II. Geschäftswert bei güterrechtlichen Vereinbarungen
- 1. Ehevertrag iSv § 1408 BGB (Vereinbarung über güterrechtliche Verhältnisse)
- 2. Das gesamte Vermögen betreffende Vereinbarungen
- 3. Vereinbarungen nur über bestimmte Vermögenswerte oder bestimmte güterrechtliche Ansprüche (Abs. 2)
- 4. Noch nicht zum Vermögen gehörende Vermögenswerte (Abs. 3)
- 5. Zusammentreffen eines Ehevertrags mit weiteren Erklärungen
- 6. Scheidungsvereinbarungen
- 7. Lebenspartnerschaftsverträge (Abs. 4)
- III. Geschäftswert bei der Beurkundung von Anmeldungen im Güterrechtsregister (Abs. 1 Nr. 2)
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§ 100 Güterrechtliche Angelegenheiten
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Unterabschnitt 2 Beurkundung (§ 97 - § 111)
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Abschnitt 4 Wertvorschriften
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Kapitel 3 Notarkosten
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Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG)
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat