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Formulare zum Thema0
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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG)
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Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare
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Abschnitt 7 Wertvorschriften
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Unterabschnitt 3 Bewertungsvorschriften (§ 46 - § 54)
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§ 47 Sache bei Kauf
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III. Hinzuzurechnende Nutzungen und Leistungen (S. 2)
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3. Vom Käufer übernommene und ihm sonst obliegende Leistungen
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a) Auf den Käufer übergehende Verbindlichkeiten des Verkäufers
- aa) Pfandrechte
- bb) Dienstbarkeiten und immerwährende Rechte
- cc) Dauerschuldverhältnisse (Miet- und Pachtverträge, Dienst- und Lieferverträge)
- dd) Übernahme gesamtschuldnerischer Verpflichtungen durch den Käufer
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a) Auf den Käufer übergehende Verbindlichkeiten des Verkäufers
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3. Vom Käufer übernommene und ihm sonst obliegende Leistungen
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III. Hinzuzurechnende Nutzungen und Leistungen (S. 2)
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§ 47 Sache bei Kauf
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Unterabschnitt 3 Bewertungsvorschriften (§ 46 - § 54)
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Abschnitt 7 Wertvorschriften
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Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare
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Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG)
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat