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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG)
Kapitel 2 Gerichtskosten
Abschnitt 3 Erinnerung und Beschwerde (§ 81 - § 84)
§ 81 Erinnerung gegen den Kostenansatz, Beschwerde
I. Anwendungsbereich
II. Erinnerung (Abs. 1)
III. Beschwerde (Abs. 2 und 3)
1. Statthaftigkeit und Beschwerdeberechtigung
2. Zuständigkeit und Einlegung der Beschwerde
3. Verfahren und Entscheidung
4. Gebühren und außergerichtliche Kosten (Abs. 8)
IV. Weitere Beschwerde (Abs. 4)
V. Anwaltsgebühren
Schneider/Volpert/Fölsch, Kostenrecht
III. Beschwerde (Abs. 2 und 3)
Holger Jäckel in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht | GNotKG § 81 Rn. 27-40 | 3. Auflage 2021
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