- 
        
          
            
          
        
        Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
        
- 
            
              
                
              
            
            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
            
- 
                
                  
                    
                  
                
                Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG)
                
- 
                    
                      
                        
                      
                    
                    Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare
                    
- 
                        
                          
                            
                          
                        
                        Abschnitt 2 Fälligkeit (§ 8 - § 10)
                        
- 
                            
                              
                                
                              
                            
                            § 9 Fälligkeit der Gerichtsgebühren in sonstigen Fällen, Fälligkeit der gerichtlichen Auslagen
                            
- 
                                
                                  
                                    
                                  
                                
                                II. Zeitpunkt der Fälligkeit, Gebühren in sonstigen Fällen, Auslagen (Abs. 1)
                                
- 
                                    
                                      
                                        
                                      
                                    
                                    2. Gebühren in sonstigen Fällen
                                    
- a) Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
 - b) Unbedingte Kostenentscheidung (Nr. 1)
 - c) Vergleich oder Zurücknahme (Nr. 2)
 - d) Ruhen des Verfahrens oder dessen Nichtbetreiben (Nr. 3)
 - e) Unterbrechung oder Aussetzung des Verfahrens (Nr. 4)
 - f) Beendigung des Verfahrens durch anderweitige Erledigung (Nr. 5)
 
 
 - 
                                    
                                      
                                        
                                      
                                    
                                    2. Gebühren in sonstigen Fällen
                                    
 
 - 
                                
                                  
                                    
                                  
                                
                                II. Zeitpunkt der Fälligkeit, Gebühren in sonstigen Fällen, Auslagen (Abs. 1)
                                
 
 - 
                            
                              
                                
                              
                            
                            § 9 Fälligkeit der Gerichtsgebühren in sonstigen Fällen, Fälligkeit der gerichtlichen Auslagen
                            
 
 - 
                        
                          
                            
                          
                        
                        Abschnitt 2 Fälligkeit (§ 8 - § 10)
                        
 
 - 
                    
                      
                        
                      
                    
                    Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare
                    
 
 - 
                
                  
                    
                  
                
                Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG)
                
 
 - 
            
              
                
              
            
            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat