-
Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
-
Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
-
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG)
-
Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare
-
Abschnitt 2 Fälligkeit (§ 8 - § 10)
-
§ 9 Fälligkeit der Gerichtsgebühren in sonstigen Fällen, Fälligkeit der gerichtlichen Auslagen
-
II. Zeitpunkt der Fälligkeit, Gebühren in sonstigen Fällen, Auslagen (Abs. 1)
- 1. Zeitpunkt der Fälligkeit
-
2. Gebühren in sonstigen Fällen
- a) Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- b) Unbedingte Kostenentscheidung (Nr. 1)
- c) Vergleich oder Zurücknahme (Nr. 2)
- d) Ruhen des Verfahrens oder dessen Nichtbetreiben (Nr. 3)
- e) Unterbrechung oder Aussetzung des Verfahrens (Nr. 4)
- f) Beendigung des Verfahrens durch anderweitige Erledigung (Nr. 5)
-
II. Zeitpunkt der Fälligkeit, Gebühren in sonstigen Fällen, Auslagen (Abs. 1)
-
§ 9 Fälligkeit der Gerichtsgebühren in sonstigen Fällen, Fälligkeit der gerichtlichen Auslagen
-
Abschnitt 2 Fälligkeit (§ 8 - § 10)
-
Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare
-
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG)
-
Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat