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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG)
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Abschnitt 3 Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern (§ 8 - § 14)
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§ 10 Honorar für besondere Leistungen
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II. Leistungen nach Anlage 2 (Abs. 1)
- 1. Anwendungsbereich
- 2. Spezielle Probleme der Anlage 2
- 3. Erbringung der Leistung zwischen 23 und 6 Uhr oder an Sonn- oder Feiertagen
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II. Leistungen nach Anlage 2 (Abs. 1)
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§ 10 Honorar für besondere Leistungen
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Abschnitt 3 Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern (§ 8 - § 14)
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Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG)
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat