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        Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
        
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
            
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                Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG)
                
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                    Abschnitt 4 Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern (§ 15 - § 18)
                    
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                        § 15 Grundsatz der Entschädigung
                        
- I. Allgemeines
 - II. Anspruchsberechtigte (Abs. 1–3)
 - III. Heranziehung als Anspruchsvoraussetzung (Abs. 1–3)
 - IV. Die Ansprüche im Einzelnen (Abs. 1 Nr. 1–6)
 - V. Stundenbemessung (Abs. 2)
 - VI. Besondere Tätigkeiten
 
 
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                        § 15 Grundsatz der Entschädigung
                        
 
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                    Abschnitt 4 Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern (§ 15 - § 18)
                    
 
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                Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG)
                
 
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat