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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG)
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Abschnitt 4 Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern (§ 15 - § 18)
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§ 15 Grundsatz der Entschädigung
- I. Allgemeines
- II. Anspruchsberechtigte (Abs. 1–3)
- III. Heranziehung als Anspruchsvoraussetzung (Abs. 1–3)
- IV. Die Ansprüche im Einzelnen (Abs. 1 Nr. 1–6)
- V. Stundenbemessung (Abs. 2)
- VI. Besondere Tätigkeiten
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§ 15 Grundsatz der Entschädigung
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Abschnitt 4 Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern (§ 15 - § 18)
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Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG)
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat