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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG)
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Abschnitt 5 Entschädigung von Zeugen und Dritten (§ 19 - § 23)
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§ 19 Grundsatz der Entschädigung
- I. Allgemeines und Anspruchsberechtigte
- II. Die Ansprüche im Einzelnen (Abs. 1 S. 1 Nr. 1–6)
- III. Schriftliche Beantwortung der Beweisfrage (Abs. 1 S. 2)
- IV. Stundenbemessung (Abs. 2)
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§ 19 Grundsatz der Entschädigung
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Abschnitt 5 Entschädigung von Zeugen und Dritten (§ 19 - § 23)
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Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG)
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat