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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG)
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Abschnitt 5 Entschädigung von Zeugen und Dritten (§ 19 - § 23)
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§ 23 Entschädigung Dritter
- I. Allgemeines
- II. Anspruchsvoraussetzungen
- III. Abgrenzung zu Zeugen und Sachverständigen
- IV. Ermittlungen von Amts wegen gem. § 26 FamFG
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§ 23 Entschädigung Dritter
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Abschnitt 5 Entschädigung von Zeugen und Dritten (§ 19 - § 23)
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Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG)
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat