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        Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
        
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
            
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                Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG)
                
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                    Abschnitt 2 Gemeinsame Vorschriften (§ 5 - § 7)
                    
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                        § 5 Fahrtkostenersatz
                        
- I. Anwendungsbereich
 - II. Benutzung von öffentlichen, regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln (Abs. 1)
 - III. Benutzung eines eigenen oder unentgeltlich zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeugs (Abs. 2 S. 1 und 2)
 - IV. Benutzung eines anderen als in Abs. 1 oder Abs. 2 S. 1 genannten Kraftfahrzeugs (Abs. 2 S. 3)
 - V. Höhere Fahrtkosten (Abs. 3)
 - VI. Speziell: Bahncard/Zeitkarten
 - VII. Reisen während der Terminsdauer (Abs. 4)
 - VIII. Reiseantritt von einem anderen als in der Ladung bezeichneten Ort (Abs. 5)
 - IX. Mehrere Reisen an einem Tag
 
 
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                        § 5 Fahrtkostenersatz
                        
 
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                    Abschnitt 2 Gemeinsame Vorschriften (§ 5 - § 7)
                    
 
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                Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG)
                
 
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat