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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG)
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Abschnitt 2 Gemeinsame Vorschriften (§ 5 - § 7)
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§ 5 Fahrtkostenersatz
- I. Anwendungsbereich
- II. Benutzung von öffentlichen, regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln (Abs. 1)
- III. Benutzung eines eigenen oder unentgeltlich zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeugs (Abs. 2 S. 1 und 2)
- IV. Benutzung eines anderen als in Abs. 1 oder Abs. 2 S. 1 genannten Kraftfahrzeugs (Abs. 2 S. 3)
- V. Höhere Fahrtkosten (Abs. 3)
- VI. Speziell: Bahncard/Zeitkarten
- VII. Reisen während der Terminsdauer (Abs. 4)
- VIII. Reiseantritt von einem anderen als in der Ladung bezeichneten Ort (Abs. 5)
- IX. Mehrere Reisen an einem Tag
- § 6 Entschädigung für Aufwand
- § 7 Ersatz für sonstige Aufwendungen
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§ 5 Fahrtkostenersatz
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Abschnitt 2 Gemeinsame Vorschriften (§ 5 - § 7)
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Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG)
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat