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        Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
        
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
            
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                Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG)
                
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                    Abschnitt 3 Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern (§ 8 - § 14)
                    
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                        § 8 Grundsatz der Vergütung
                        
- I. Vergütungsbestandteile (Abs. 1)
 - II. Stundensätze (Abs. 2)
 - III. Speziell: Spätere Vernehmung eines Sachverständigen als Zeuge
 - IV. Gleichzeitige Erledigung mehrerer Angelegenheiten (Abs. 3)
 - V. Heranziehung aus dem Ausland (Abs. 4)
 
 
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                        § 8 Grundsatz der Vergütung
                        
 
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                    Abschnitt 3 Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern (§ 8 - § 14)
                    
 
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                Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG)
                
 
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat