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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG)
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Abschnitt 3 Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern (§ 8 - § 14)
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§ 8 Grundsatz der Vergütung
- I. Vergütungsbestandteile (Abs. 1)
- II. Stundensätze (Abs. 2)
- III. Speziell: Spätere Vernehmung eines Sachverständigen als Zeuge
- IV. Gleichzeitige Erledigung mehrerer Angelegenheiten (Abs. 3)
- V. Heranziehung aus dem Ausland (Abs. 4)
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§ 8 Grundsatz der Vergütung
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Abschnitt 3 Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern (§ 8 - § 14)
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Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG)
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat