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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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Teil 2: Justizkosten
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Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostengesetz – JVKostG)
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Abschnitt 3 Kostenerhebung (§ 10 - § 13)
- § 10 Ermäßigung der Gebühren und Absehen von der Kostenerhebung
- § 11 Absehen von der Kostenerhebung wegen des öffentlichen Interesses
- § 12 Nichterhebung von Kosten in bestimmten Fällen
- § 13 Nichterhebung von Kosten bei unrichtiger Sachbehandlung
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Abschnitt 3 Kostenerhebung (§ 10 - § 13)
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Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostengesetz – JVKostG)
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Teil 2: Justizkosten