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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Abschnitt 2 Gebührenvorschriften (§ 13 - § 15 a)
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§ 15 a Anrechnung einer Gebühr
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II. Abrechnung mit dem Auftraggeber (Abs. 1)
- 1. Selbstständigkeit der Gebühren
- 2. Wahlrecht des Anwalts
- 3. Auslagen
- 4. Durchführung der Anrechnung
- 5. Anrechnungsausschluss nach mehr als zwei Kalenderjahren, § 15 Abs. 5 S. 2
- 6. Anrechnung und Kürzung nach § 15 Abs. 3
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II. Abrechnung mit dem Auftraggeber (Abs. 1)
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§ 15 a Anrechnung einer Gebühr
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Abschnitt 2 Gebührenvorschriften (§ 13 - § 15 a)
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat