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        Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
        
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
            
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                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
                
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                    Abschnitt 2 Gebührenvorschriften (§ 13 - § 15 a)
                    
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                        § 15 a Anrechnung einer Gebühr
                        
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                            II. Abrechnung mit dem Auftraggeber (Abs. 1)
                            
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                                4. Durchführung der Anrechnung
                                
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                                    b) Abrechnung bei Wertgebühren
                                    
- aa) Derselbe Gegenstand
 - bb) Unterschiedliche Gegenstände
 - cc) Geringerer Gebührensatz in nachfolgender Angelegenheit
 - dd) Mehrfach aufeinander folgende Anrechnungen
 - ee) Anrechnung eines überschießenden Anrechnungsbetrags auf nachfolgende Angelegenheit
 - ff) Anrechnung mehrerer Gebühren
 
 
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                                    b) Abrechnung bei Wertgebühren
                                    
 
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                                4. Durchführung der Anrechnung
                                
 
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                            II. Abrechnung mit dem Auftraggeber (Abs. 1)
                            
 
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                        § 15 a Anrechnung einer Gebühr
                        
 
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                    Abschnitt 2 Gebührenvorschriften (§ 13 - § 15 a)
                    
 
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                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
                
 
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat