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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Abschnitt 2 Gebührenvorschriften (§ 13 - § 15 a)
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§ 15 a Anrechnung einer Gebühr
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II. Abrechnung mit dem Auftraggeber (Abs. 1)
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4. Durchführung der Anrechnung
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b) Abrechnung bei Wertgebühren
- aa) Derselbe Gegenstand
- bb) Unterschiedliche Gegenstände
- cc) Geringerer Gebührensatz in nachfolgender Angelegenheit
- dd) Mehrfach aufeinander folgende Anrechnungen
- ee) Anrechnung eines überschießenden Anrechnungsbetrags auf nachfolgende Angelegenheit
- ff) Anrechnung mehrerer Gebühren
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b) Abrechnung bei Wertgebühren
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4. Durchführung der Anrechnung
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II. Abrechnung mit dem Auftraggeber (Abs. 1)
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§ 15 a Anrechnung einer Gebühr
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Abschnitt 2 Gebührenvorschriften (§ 13 - § 15 a)
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat