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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
Abschnitt 2 Gebührenvorschriften (§ 13 - § 15 a)
§ 15 a Anrechnung einer Gebühr
II. Abrechnung mit dem Auftraggeber (Abs. 1)
4. Durchführung der Anrechnung
b) Abrechnung bei Wertgebühren
aa) Derselbe Gegenstand
bb) Unterschiedliche Gegenstände
cc) Geringerer Gebührensatz in nachfolgender Angelegenheit
dd) Mehrfach aufeinander folgende Anrechnungen
ee) Anrechnung eines überschießenden Anrechnungsbetrags auf nachfolgende Angelegenheit
ff) Anrechnung mehrerer Gebühren
Abschnitt 4 Gegenstandswert
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