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        Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
        - 
            
              
                
              
            
            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
            - 
                
                  
                    
                  
                
                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
                - 
                    
                      
                        
                      
                    
                    Abschnitt 2 Gebührenvorschriften (§ 13 - § 15 a)
                    - 
                        
                          
                            
                          
                        
                        § 15 a Anrechnung einer Gebühr
                        - 
                            
                              
                                
                              
                            
                            II. Abrechnung mit dem Auftraggeber (Abs. 1)
                            - 1. Selbstständigkeit der Gebühren
- 2. Wahlrecht des Anwalts
- 3. Auslagen
- 4. Durchführung der Anrechnung
- 5. Anrechnungsausschluss nach mehr als zwei Kalenderjahren, § 15 Abs. 5 S. 2
- 6. Anrechnung und Kürzung nach § 15 Abs. 3
 
 
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                            II. Abrechnung mit dem Auftraggeber (Abs. 1)
                            
 
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                        § 15 a Anrechnung einer Gebühr
                        
 
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                    Abschnitt 2 Gebührenvorschriften (§ 13 - § 15 a)
                    
 
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                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
                
 
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat