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- Balke/Reisert/Quarch, Verkehrsunfallregulierung, 2. A. 2021
- Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess, 6. A. 2023
- mehr...
- Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel, 3. A. 2024
- Hannemann, Mietrecht, 5. A. 2019
- Höke, Straßenverkehrsrecht, 6. A. 2025
- Lappe/Schneider Gebührentabellen, 25. A. 2021
- MAH Strafverteidigung, 3. A. 2022
- Scherer, MAH Erbrecht, 6. A. 2024
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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Abschnitt 3 Angelegenheit (§ 16 - § 21)
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§ 19 Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen
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II. Die Regelungen des Abs. 1 S. 2 im Einzelnen
- 1. Vorbereitung der Klage, des Antrags oder der Rechtsverteidigung, soweit kein besonderes gerichtliches oder behördliches Verfahren stattfindet (Abs. 1 S. 2 Nr. 1)
- 2. Einreichung von Schutzschriften; Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen zum Klageregister für Musterfeststellungsklagen sowie die Rücknahme der Anmeldung (Abs. 1 S. 2 Nr. 1 a)
- 3. Streitverkündung (Abs. 1 S. 2 Nr. 1 b
- 4. Außergerichtliche Verhandlungen (Abs. 1 S. 2 Nr. 2)
- 5. Zwischenstreite; Bestellung von Vertretern; Ablehnung von Gerichtspersonen oder Sachverständigen; Wertfestsetzung; Beschleunigungsrüge nach § 155 b FamFG (Abs. 1 S. 2 Nr. 3)
- 6. Verfahren vor dem beauftragten oder ersuchten Richter (Abs. 1 S. 2 Nr. 4)
- 7. Verfahren über die Erinnerung gem. § 573 ZPO und die Gehörsrüge (Abs. 1 S. 2 Nr. 5)
- 8. Berichtigung und Ergänzung der Entscheidung oder ihres Tatbestands (Abs. 1 S. 2 Nr. 6)
- 9. Mitwirkung bei der Erbringung der Sicherheitsleistung und das Verfahren wegen deren Rückgabe (Abs. 1 S. 2 Nr. 7)
- 10. Die für die Geltendmachung im Ausland vorgesehene Vervollständigung der Entscheidung und die Bezifferung eines dynamisierten Unterhaltstitels (Abs. 1 S. 2 Nr. 8)
- 11. Fälle des Abs. 1 S. 2 Nr. 9
- 12. Ausstellung von Bescheinigungen, Bestätigungen oder Formblättern einschließlich deren Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf (Abs. 1 S. 2 Nr. 9 a)
- 13. Einlegung von Rechtsmitteln (Abs. 1 S. 2 Nr. 10)
- 14. Bestimmte Beschwerdeverfahren (Abs. 1 S. 2 Nr. 10 a)
- 15. Vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung (Abs. 1 S. 2 Nr. 11)
- 16. Einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung und die Aufhebungsanordnung von Vollstreckungsmaßnahmen nach § 93 Abs. 1 FamFG (Abs. 1 S. 2 Nr. 12)
- 17. Erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel, wenn deswegen keine Klage erhoben wird (Abs. 1 S. 2 Nr. 13)
- 18. Kostenfestsetzung und die Einforderung der Vergütung (Abs. 1 S. 2 Nr. 14)
- 19. Zustellung eines Vollstreckungstitels, der Vollstreckungsklausel und der sonstigen in § 750 ZPO genannten Urkunden (Abs. 1 S. 2 Nr. 16)
- 20. Herausgabe der Handakten oder ihre Übersendung an einen anderen Rechtsanwalt (Abs. 1 S. 2 Nr. 17)
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II. Die Regelungen des Abs. 1 S. 2 im Einzelnen
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§ 19 Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen
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Abschnitt 3 Angelegenheit (§ 16 - § 21)
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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