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        Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
        
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
            
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                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
                
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                    Abschnitt 3 Angelegenheit (§ 16 - § 21)
                    
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                        § 21 Zurückverweisung, Fortführung einer Folgesache als selbständige Familiensache
                        
- I. Allgemeines
 - II. Zurückverweisung (Abs. 1)
 - III. Zurückverweisung nach § 146 FamFG, ggf. iVm § 270 FamFG (Abs. 2)
 - IV. Fortsetzung einer Folgesache als selbstständiges Verfahren (Abs. 3)
 
 
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                        § 21 Zurückverweisung, Fortführung einer Folgesache als selbständige Familiensache
                        
 
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                    Abschnitt 3 Angelegenheit (§ 16 - § 21)
                    
 
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                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
                
 
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat