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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Abschnitt 3 Angelegenheit (§ 16 - § 21)
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§ 21 Zurückverweisung, Fortführung einer Folgesache als selbständige Familiensache
- I. Allgemeines
- II. Zurückverweisung (Abs. 1)
- III. Zurückverweisung nach § 146 FamFG, ggf. iVm § 270 FamFG (Abs. 2)
- IV. Fortsetzung einer Folgesache als selbstständiges Verfahren (Abs. 3)
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§ 21 Zurückverweisung, Fortführung einer Folgesache als selbständige Familiensache
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Abschnitt 3 Angelegenheit (§ 16 - § 21)
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat