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                Rechtsprechung zum Thema0
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        Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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                    Abschnitt 4 Gegenstandswert (§ 22 - § 33)
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                        § 23 Allgemeine Wertvorschrift
                        - I. Allgemeines
- II. Anwendungsbereich
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                              III. Ermittlung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit (Abs. 1 S. 1)
                            
                            - 1. Wertgebühren im gerichtlichen Verfahren
- 2. Keine Gebühren oder Festgebühren im gerichtlichen Verfahren (Abs. 1 S. 2)
- 3. Anwaltliche Tätigkeiten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens (Abs. 1 S. 3)
- 4. Gegenstandswert im Beschwerdeverfahren
- 5. Entsprechende Anwendung bestimmter Vorschriften des GNotKG (Abs. 3 S. 1)
- 6. Bewertung nach billigem Ermessen (Abs. 3 S. 2)
 
 
 
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                        § 23 Allgemeine Wertvorschrift
                        
 
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                    Abschnitt 4 Gegenstandswert (§ 22 - § 33)
                    
 
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                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
                
 
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
            
        
          Siehe auch ...
        
      
      
            
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