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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
Abschnitt 4 Gegenstandswert (§ 22 - § 33)
§ 31 Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz
I. Allgemeines
II. Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren folgt § 74 GNotKG
III. Wertfestsetzung nach § 31 nur auf Antrag
IV. Wertbemessung nach Abs. 1
V. Vertretung mehrerer Antragsteller (Abs. 2)
VI. Vertretung des Antragsgegners
Abschnitt 3 Angelegenheit
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