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        Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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                    Abschnitt 4 Gegenstandswert (§ 22 - § 33)
                    - 
                        
                          
                            
                          
                        
                        § 32 Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren
                        - 
                            
                              
                                
                              
                            
                            II. Bindung an die Wertfestsetzung (Abs. 1)
                            - 
                                
                                  
                                    
                                  
                                
                                2. Wertfestsetzung von Amts wegen nach dem GKG
                                - a) Abrechnung nach Streitwert
- b) Wertangabe bei Einleitung des gerichtlichen Verfahrens
- c) Abschätzung durch einen Sachverständigen
- d) Vorläufige Wertfestsetzung
- e) Endgültige Wertfestsetzung
 
 
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                                2. Wertfestsetzung von Amts wegen nach dem GKG
                                
 
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                            II. Bindung an die Wertfestsetzung (Abs. 1)
                            
 
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                        § 32 Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren
                        
 
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                    Abschnitt 4 Gegenstandswert (§ 22 - § 33)
                    
 
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                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
                
 
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat