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        Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
        
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
            
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                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
                
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                    Abschnitt 4 Gegenstandswert (§ 22 - § 33)
                    
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                        § 33 Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren
                        
- I. Allgemeines
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                              II. Voraussetzungen der Wertfestsetzung nach Abs. 1
                            
                            
- 1. Allgemeines
 - 2. Antragsberechtigung (Abs. 1 S. 2)
 - 3. Keine Bindung nach § 32 Abs. 1
 - 4. Vergütungsrechtsstreit
 - 5. Wertgrenze nach § 22
 - 6. Wertunabhängige Gerichtsgebühren
 - 7. Keine Gebühren im gerichtlichen Verfahren
 - 8. Tätigkeit des Anwalts wird von gerichtlicher Wertfestsetzung nicht erfasst
 - 9. Vorrangige Gegenstandswertbestimmungen des RVG in bestimmten Verfahren
 
 - III. Voraussetzungen des Wertfestsetzungsverfahrens
 - IV. Voraussetzungen der Beschwerde gegen die Wertfestsetzung (Abs. 3)
 - V. Weitere Beschwerde (Abs. 6)
 - VI. Einlegung der Beschwerde (Abs. 7)
 - VII. Einzelrichterzuständigkeit (Abs. 8)
 - VIII. Gerichtsgebühren (Abs. 9 S. 1)
 - IX. Kostenerstattung (Abs. 9 S. 2)
 - X. Anwaltsgebühren
 
 
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                        § 33 Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren
                        
 
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                    Abschnitt 4 Gegenstandswert (§ 22 - § 33)
                    
 
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                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
                
 
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat