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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Abschnitt 4 Gegenstandswert (§ 22 - § 33)
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§ 33 Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren
- I. Allgemeines
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II. Voraussetzungen der Wertfestsetzung nach Abs. 1
- 1. Allgemeines
- 2. Antragsberechtigung (Abs. 1 S. 2)
- 3. Keine Bindung nach § 32 Abs. 1
- 4. Vergütungsrechtsstreit
- 5. Wertgrenze nach § 22
- 6. Wertunabhängige Gerichtsgebühren
- 7. Keine Gebühren im gerichtlichen Verfahren
- 8. Tätigkeit des Anwalts wird von gerichtlicher Wertfestsetzung nicht erfasst
- 9. Vorrangige Gegenstandswertbestimmungen des RVG in bestimmten Verfahren
- III. Voraussetzungen des Wertfestsetzungsverfahrens
- IV. Voraussetzungen der Beschwerde gegen die Wertfestsetzung (Abs. 3)
- V. Weitere Beschwerde (Abs. 6)
- VI. Einlegung der Beschwerde (Abs. 7)
- VII. Einzelrichterzuständigkeit (Abs. 8)
- VIII. Gerichtsgebühren (Abs. 9 S. 1)
- IX. Kostenerstattung (Abs. 9 S. 2)
- X. Anwaltsgebühren
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§ 33 Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren
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Abschnitt 4 Gegenstandswert (§ 22 - § 33)
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat