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- Burhoff/Volpert RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. A. 2021
- Diehn, 10. A. 2025
- Grotkopp, Abschiebungshaft, 1. A. 2020
- Krumm/Ostmeyer, Betäubungsmittelstrafrecht, 4 2024
- Lappe/Schneider Gebührentabellen, 25. A. 2021
- mehr...
- Reichert, Arbeitshandbuch für die Hauptversammlung, 6. A. 2024
- Scherer, MAH Erbrecht, 6. A. 2024
- Spiegelberger, Unternehmensnachfolge, 3. A. 2022
- schließen...
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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren (§ 42 - § 43)
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§ 43 Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs
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III. Voraussetzungen für die Unwirksamkeit der Aufrechnung der Staatskasse
- 1. Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten als notwendige Auslagen
- 2. Abtretung an den tätig gewordenen Rechtsanwalt
- 3. Abtretungsurkunde bzw. Abtretungsanzeige bei den Akten im Zeitpunkt der Aufrechnung (S. 2)
- 4. Beeinträchtigung oder Vereitelung des Vergütungsanspruchs des Rechtsanwalts
- 5. Nachweis der Unwirksamkeit der Aufrechnung
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III. Voraussetzungen für die Unwirksamkeit der Aufrechnung der Staatskasse
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§ 43 Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs
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Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren (§ 42 - § 43)
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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