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- Enders, RVG für Anfänger, 22. A. 2025
- Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, 3. A. 2026
- Kogel, Zugewinnausgleich, 7. A. 2022
- mehr...
- Münch, FamStR, 2. A. 2020
- Schneider/Dürbeck, Gebühren in Familiensachen, 2. A. 2021
- Spiegelberger, Unternehmensnachfolge, 3. A. 2022
- Viskorf, Familienunternehmen in der Nachfolgeplanung, 1. A. 2020
- schließen...
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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren (§ 42 - § 43)
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§ 43 Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs
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III. Voraussetzungen für die Unwirksamkeit der Aufrechnung der Staatskasse
- 1. Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten als notwendige Auslagen
- 2. Abtretung an den tätig gewordenen Rechtsanwalt
- 3. Abtretungsurkunde bzw. Abtretungsanzeige bei den Akten im Zeitpunkt der Aufrechnung (S. 2)
- 4. Beeinträchtigung oder Vereitelung des Vergütungsanspruchs des Rechtsanwalts
- 5. Nachweis der Unwirksamkeit der Aufrechnung
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III. Voraussetzungen für die Unwirksamkeit der Aufrechnung der Staatskasse
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§ 43 Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs
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Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren (§ 42 - § 43)
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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