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        Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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                    Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren (§ 42 - § 43)
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                        § 43 Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs
                        - I. Allgemeines
- II. Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich
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                              III. Voraussetzungen für die Unwirksamkeit der Aufrechnung der Staatskasse
                            
                            - 1. Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten als notwendige Auslagen
- 2. Abtretung an den tätig gewordenen Rechtsanwalt
- 3. Abtretungsurkunde bzw. Abtretungsanzeige bei den Akten im Zeitpunkt der Aufrechnung (S. 2)
- 4. Beeinträchtigung oder Vereitelung des Vergütungsanspruchs des Rechtsanwalts
- 5. Nachweis der Unwirksamkeit der Aufrechnung
 
- IV. Rechtsbehelfe
 
 
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                        § 43 Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs
                        
 
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                    Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren (§ 42 - § 43)
                    
 
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                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
                
 
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
            
        
          Siehe auch ...
        
      
      
            
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