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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren (§ 42 - § 43)
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§ 43 Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs
- I. Allgemeines
- II. Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich
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III. Voraussetzungen für die Unwirksamkeit der Aufrechnung der Staatskasse
- 1. Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten als notwendige Auslagen
- 2. Abtretung an den tätig gewordenen Rechtsanwalt
- 3. Abtretungsurkunde bzw. Abtretungsanzeige bei den Akten im Zeitpunkt der Aufrechnung (S. 2)
- 4. Beeinträchtigung oder Vereitelung des Vergütungsanspruchs des Rechtsanwalts
- 5. Nachweis der Unwirksamkeit der Aufrechnung
- IV. Rechtsbehelfe
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§ 43 Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs
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Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren (§ 42 - § 43)
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat