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Formulare zum Thema0
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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§ 44 - § 59 a)
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§ 45 Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
- I. Anwendungsbereich
- II. Begründung des Vergütungsanspruchs
- III. Höhe des Vergütungsanspruchs
- IV. Staatskasse als Schuldner
- V. Abtretung und Pfändung der Vergütung
- VI. Abraten von Stellung des Wiederaufnahmeantrags (Abs. 4)
- VII. Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde (Abs. 5)
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§ 45 Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
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Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§ 44 - § 59 a)
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat