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        Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
                - 
                    
                      
                        
                      
                    
                    Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§ 44 - § 59 a)
                    - 
                        
                          
                            
                          
                        
                        § 51 Festsetzung einer Pauschgebühr
                        - 
                            
                              
                                
                              
                            
                            V. Das Bewilligungsverfahren
                            - 
                                
                                  
                                    
                                  
                                
                                6. Entscheidung
                                - a) Rechtsanspruch auf Pauschgebühr
- b) Höhe der Pauschgebühr
- c) Pauschgebühr nach falscher Festsetzung der Regelgebühren
- d) Beschränkung auf bestimmte Verfahrensabschnitte (Abs. 1 S. 3)
- e) Auslagen und Umsatzsteuer
- f) Unanfechtbarkeit
 
 
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                                6. Entscheidung
                                
 
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                            V. Das Bewilligungsverfahren
                            
 
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                        § 51 Festsetzung einer Pauschgebühr
                        
 
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                    Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§ 44 - § 59 a)
                    
 
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                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
                
 
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat