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- Berchtold/Richter, Prozesse in Sozialsachen, 3. A. 2024
- Borgmann/Jungk/Schwaiger Anwaltshaftung, 6. A. 2020
- Burhoff/Volpert RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. A. 2021
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- Gottschalk/Schneider, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 11. A. 2025
- Graf von Westphalen, Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke, 51. EL März 2025
- Kilian/Koch, Anwaltliches Berufsrecht, 2. A. 2018
- MAH Strafverteidigung, 3. A. 2022
- Münchener Anwaltshandbuch Medizinrecht, 3. A. 2020
- Quaas/Zuck, Prozesse in Verwaltungssachen, 3. A. 2018
- Steinert/Theede/Knop, Zivilprozess, 9. A. 2011
- Zimmermann, Das Grundsicherungsrecht in der Beratungspraxis, 5. A. 2023
- schließen...
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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§ 44 - § 59 a)
- § 44 Vergütungsanspruch bei Beratungshilfe
- § 45 Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
- § 46 Auslagen und Aufwendungen
- § 47 Vorschuss
- § 48 Umfang des Anspruchs und der Beiordnung
- § 49 Wertgebühren aus der Staatskasse
- § 50 Weitere Vergütung bei Prozesskostenhilfe
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§ 51 Festsetzung einer Pauschgebühr
- I. Allgemeines
- II. Sachlicher Anwendungsbereich (Abs. 1 S. 1)
- III. Persönlicher Anwendungsbereich (Abs. 1 S. 1)
- IV. Voraussetzungen der Pauschgebühr (Abs. 1 S. 1)
- V. Das Bewilligungsverfahren
- VI. Fälligkeit und Verjährung
- VII. Vorschuss/Abschlag (Abs. 1 S. 5)
- VIII. Entsprechende Anwendung im Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde (Abs. 3)
- IX. Festsetzung
- § 52 Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen
- § 53 Anspruch gegen den Auftraggeber, Anspruch des zum Beistand bestellten Rechtsanwalts gegen den Verurteilten
- § 53 a RVG Vergütungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung
- § 54 Verschulden eines beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
- § 55 Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse
- § 56 Erinnerung und Beschwerde
- § 57 Rechtsbehelf in Bußgeldsachen vor der Verwaltungsbehörde
- § 58 Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen
- § 59 Übergang von Ansprüchen auf die Staatskasse
- § 59 a Beiordnung und Bestellung durch Justizbehörden
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Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§ 44 - § 59 a)
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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