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        Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
                - 
                    
                      
                        
                      
                    
                    Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§ 44 - § 59 a)
                    - 
                        
                          
                            
                          
                        
                        § 52 Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen
                        - 
                            
                              
                                
                              
                            
                            IV. Anspruchsvoraussetzungen
                            - 1. Allgemeines
- 2. Erstattungsanspruch des Beschuldigten gegen die Staatskasse (Abs. 2 S. 1 Alt. 1)
- 3. Gerichtliche Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Beschuldigten (Abs. 2 S. 1 Alt. 2)
 
 
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                            IV. Anspruchsvoraussetzungen
                            
 
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                        § 52 Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen
                        
 
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                    Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§ 44 - § 59 a)
                    
 
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                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
                
 
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat