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- Enders, RVG für Anfänger, 22. A. 2025
- Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 10. A. 2021
- mehr...
- Lappe/Schneider Gebührentabellen, 25. A. 2021
- Scherer, MAH Erbrecht, 6. A. 2024
- Scholz/Kleffmann, Familienrecht, 46. EL Januar 2025
- Zimmermann, Das Grundsicherungsrecht in der Beratungspraxis, 5. A. 2023
- schließen...
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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§ 44 - § 59 a)
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§ 52 Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen
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IV. Anspruchsvoraussetzungen
- 1. Allgemeines
- 2. Erstattungsanspruch des Beschuldigten gegen die Staatskasse (Abs. 2 S. 1 Alt. 1)
- 3. Gerichtliche Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Beschuldigten (Abs. 2 S. 1 Alt. 2)
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IV. Anspruchsvoraussetzungen
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§ 52 Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen
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Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§ 44 - § 59 a)
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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