-
-
8
-
2
-
-
2
-
Formulare zum Thema0
-
Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
-
Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
-
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
-
Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§ 44 - § 59 a)
-
§ 53 Anspruch gegen den Auftraggeber, Anspruch des zum Beistand bestellten Rechtsanwalts gegen den Verurteilten
- I. Regelungsgehalt und persönlicher Anwendungsbereich
- II. Sachlicher Anwendungsbereich
- III. Beigeordnete Rechtsanwälte (Abs. 1)
- IV. Bestellte Rechtsanwälte (Abs. 2)
- V. Vergütungsvereinbarung (Abs. 3)
-
§ 53 Anspruch gegen den Auftraggeber, Anspruch des zum Beistand bestellten Rechtsanwalts gegen den Verurteilten
-
Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§ 44 - § 59 a)
-
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
-
Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat