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        Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
        
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
            
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                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
                
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                    Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§ 44 - § 59 a)
                    
- § 44 Vergütungsanspruch bei Beratungshilfe
 - § 45 Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
 - § 46 Auslagen und Aufwendungen
 - § 47 Vorschuss
 - § 48 Umfang des Anspruchs und der Beiordnung
 - § 49 Wertgebühren aus der Staatskasse
 - § 50 Weitere Vergütung bei Prozesskostenhilfe
 - § 51 Festsetzung einer Pauschgebühr
 - § 52 Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen
 - § 53 Anspruch gegen den Auftraggeber, Anspruch des zum Beistand bestellten Rechtsanwalts gegen den Verurteilten
 - § 53 a RVG Vergütungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung
 - § 54 Verschulden eines beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
 - § 55 Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse
 - § 56 Erinnerung und Beschwerde
 - § 57 Rechtsbehelf in Bußgeldsachen vor der Verwaltungsbehörde
 - § 58 Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen
 - § 59 Übergang von Ansprüchen auf die Staatskasse
 - § 59 a Beiordnung und Bestellung durch Justizbehörden
 
 
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                    Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§ 44 - § 59 a)
                    
 
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                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
                
 
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
            
 
        
          Siehe auch ...
        
      
      
            
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