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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§ 44 - § 59 a)
§ 55 Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse
I. Allgemeines
II. Festsetzungsantrag (Abs. 1 S. 1)
III. Entscheidungszuständigkeit (Abs. 2–4)
IV. Prüfung durch den UdG
V. Entscheidung
VI. Verfahren bei Festsetzung der weiteren Vergütung (Abs. 6)
VII. Bußgeldverfahren (Abs. 7)
Abschnitt 2 Gebührenvorschriften
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