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        Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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                    Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§ 44 - § 59 a)
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                        § 55 Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse
                        - I. Allgemeines
- II. Festsetzungsantrag (Abs. 1 S. 1)
- III. Entscheidungszuständigkeit (Abs. 2–4)
- IV. Prüfung durch den UdG
- V. Entscheidung
- VI. Verfahren bei Festsetzung der weiteren Vergütung (Abs. 6)
- VII. Bußgeldverfahren (Abs. 7)
 
 
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                        § 55 Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse
                        
 
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                    Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§ 44 - § 59 a)
                    
 
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                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
                
 
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat