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        Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
        
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
            
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                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
                
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                    Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§ 44 - § 59 a)
                    
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                        § 58 Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen
                        
- I. Regelungsgehalt
 - II. Leistungsbestimmungsrecht des Vergütungsschuldners; Auskunfts-/Anzeigepflicht des Rechtsanwalts
 - III. Zahlungen bei Beratungshilfe (Abs. 1)
 - IV. Zahlungen und Vorschüsse bei Teil 3 VV (Abs. 2)
 - V. Zahlungen auf die Gebühren nach den Teilen 4–6 VV (Abs. 3)
 
 
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                        § 58 Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen
                        
 
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                    Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§ 44 - § 59 a)
                    
 
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                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
                
 
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
            
 
        
          Siehe auch ...
        
      
      
            
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