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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§ 44 - § 59 a)
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§ 58 Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen
- I. Regelungsgehalt
- II. Leistungsbestimmungsrecht des Vergütungsschuldners; Auskunfts-/Anzeigepflicht des Rechtsanwalts
- III. Zahlungen bei Beratungshilfe (Abs. 1)
- IV. Zahlungen und Vorschüsse bei Teil 3 VV (Abs. 2)
- V. Zahlungen auf die Gebühren nach den Teilen 4–6 VV (Abs. 3)
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§ 58 Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen
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Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§ 44 - § 59 a)
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat