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        Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
                - 
                    
                      
                        
                      
                    
                    Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§ 44 - § 59 a)
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                        § 59 Übergang von Ansprüchen auf die Staatskasse
                        - I. Regelungsgehalt
- II. Bedeutung bei Prozesskostenhilfe
- III. Bedeutung in sonstigen Verfahren
- IV. Voraussetzungen des Anspruchsübergangs
- V. Gegenstand des Forderungsübergangs
- VI. Folgen des Forderungsübergangs
- VII. Benachteiligungsverbot (Abs. 1 S. 2)
- VIII. Geltendmachung des Anspruchs durch die Staatskasse (Abs. 2)
- IX. Anfechtung
- X. Entsprechende Anwendung des Abs. 1 auf die Beratungshilfe (Abs. 3)
 
 
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                        § 59 Übergang von Ansprüchen auf die Staatskasse
                        
 
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                    Abschnitt 8 Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§ 44 - § 59 a)
                    
 
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                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
                
 
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat