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        Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
            - 
                
                  
                    
                  
                
                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
                - 
                    
                      
                        
                      
                    
                    Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2)
                    - 
                        
                          
                            
                          
                        
                        Teil 1 Allgemeine Gebühren
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                            VV RVG Nr. 1010
                            - 
                                
                                  
                                    
                                  
                                
                                II. Voraussetzungen für die Entstehung der Zusatzgebühr
                                - 1. Überblick
- 2. Mehraufwand durch besonders umfangreiche Beweisaufnahme
- 3. Angelegenheit nach Teil 3 VV
- 4. Mindestens drei gerichtliche Termine zur Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen
 
 
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                                II. Voraussetzungen für die Entstehung der Zusatzgebühr
                                
 
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                            VV RVG Nr. 1010
                            
 
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                        Teil 1 Allgemeine Gebühren
                        
 
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                    Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2)
                    
 
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                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
                
 
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat