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                10
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                32
 
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        Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
        
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
            
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                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
                
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                    Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2)
                    
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                        Teil 3 Zivilsachen, Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, und ähnliche Verfahren
                        
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                            Abschnitt 2 Berufung, Revision, bestimmte Beschwerden und Verfahren vor dem Finanzgericht
                            
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                                Unterabschnitt 1 Berufung, bestimmte Beschwerden und Verfahren vor dem Finanzgericht
                                
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                                    VV RVG Nr. 3200
                                    
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                                        V. Erstattungsfähigkeit
                                        
- 1. Grundsatz
 - 2. Fristwahrung
 - 3. Kostenanträge
 - 4. Stillhalteabkommen
 - 5. Unkenntnis
 - 6. Vertretung in eigener Sache; Anwalt als gesetzlicher Vertreter
 - 7. Verwerfungsanträge
 - 8. Zurückweisung
 
 
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                                        V. Erstattungsfähigkeit
                                        
 
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                                    VV RVG Nr. 3200
                                    
 
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                                Unterabschnitt 1 Berufung, bestimmte Beschwerden und Verfahren vor dem Finanzgericht
                                
 
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                            Abschnitt 2 Berufung, Revision, bestimmte Beschwerden und Verfahren vor dem Finanzgericht
                            
 
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                        Teil 3 Zivilsachen, Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, und ähnliche Verfahren
                        
 
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                    Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2)
                    
 
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                Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
                
 
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat